Montag, 6. September 2010
1. Das Mitglied erhält einen persönlichen Ausweis.
.....................................
2. Der Ausweis berechtigt während der Gültigkeit den Besitzer – gemäss unter Punkt 4 aufgeführten Abonnement – zur Nutzung der entsprechenden Infrastrukturen, bzw. zum Besuch der Kursangebote innerhalb der regulären Öffnungszeiten.
....................................
3. Inhaber von Abonnements für Training und Kurse haben zusätzlich Anspruch auf weitere Dienstleistungen gemäss Reglement Betreuungsleistungen.
.....................................
4. Nichtbenutzung der Leistung berechtigt nicht zur Rückforderung oder Reduktion.
...................................
5. TIME STOP: Nichtbenutzung der Leistungen infolge Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst oder beruflicher Abwesenheit wird gemäss TIME-STOP-REGLEMENT gehandhabt.
6. Eine Haftung des GUT TRAINING für Schäden, die sich ein Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht nicht.
...................................
7. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat auf Anweisungen der Leitung und Instruktoren Folge zu leisten.
...................................
8. Sachbeschädigungen in den zur Verfügung gestellten Räumen und an Gegenständen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
...................................
9. Für den Verlust von Wertgegenständen wird nicht gehaftet.
10. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.